- Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche
Begehung der Wohnanlage; außerdem Zwischenprüfungen und Ortstermine.
Soweit erforderlich, Heranziehen von entsprechenden Fachleuten auf Kosten
der Gemeinschaft
- Ausschreibung für erforderliche Arbeiten und Auswertung der Ergebnisse,
Beratung der Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl technischer Lösungen
- Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen;
Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch
Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV)
- Veranlassen und Überwachung wiederkehrender Prüfungen
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