• Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage; außerdem Zwischenprüfungen und Ortstermine. Soweit erforderlich, Heranziehen von entsprechenden Fachleuten auf Kosten der Gemeinschaft
  • Ausschreibung für erforderliche Arbeiten und Auswertung der Ergebnisse, Beratung der Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl technischer Lösungen
  • Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen; Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV)
  • Veranlassen und Überwachung wiederkehrender Prüfungen

zurück